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Infos

Einlasskriterien

Wir haben eine der schönsten Club-Lounge im Saarland/Deutschland gebaut mit hervorragender Technik, einer hochwertigen und stylischen Inneneinrichtung, sowie einer gepflegten Gastronomie – wir möchten, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Wir behandeln unsere Gäste mit Respekt und wir erwarten dies auch von unseren Gästen.

Die Lindenau ist keineswegs ausländerfeindlich, Nationalitäten und Hautfarbe sind uns egal! Geltungssüchtige, alkoholisierte Personen, die mit Vorliebe als Einzelkämpfer oder in Gruppen nach Streit suchen, haben in der Lindenau keine Chance und der Einlass wird verweigert.

Getränkepreise

Wir haben für Euch ein reichhaltiges Getränkesortiment mit ausschließlich hochwertigen Markenprodukten zusammengestellt.

Alle Getränke – mit Ausnahme der Cocktails – könnt Ihr an jeder unserer Theken erhalten. Die Cocktails gibt es nur in unserem großen Cocktailbereich (Obergeschoss) und in der Lounge (unten im Club).

Nachtbusse

Insgesamt sind sieben Nachtbuslinien jeweils in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und in den Nächten vor Feiertagen zwischen 3:00 Uhr und 5:30 Uhr saarlandweit im Einsatz. Ergänzend dazu fahren regionale Nachtbuslinien sowie Anruf-Sammel- Taxis bzw. Linien-Taxis.

Die Nachtbusse des Landesnetzes N1 – N7 verkehren jeweils in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und in den Nächten auf Feiertage. Zusätzlich fahren die Nachtbuslinien an Fastnacht in der Nacht von Donnerstag (Weiberfastnacht) auf Freitag und von Sonntag auf Rosenmontag. In den Nächten auf den 1. und 2. Weihnachtsfeiertag findet kein Nachtbus- verkehr statt.

Geschäftsbedingungen

1. Gäste, die mutwillig Einrichtungs- bzw. Dekorationsgegenstände zerstören oder beschädigen, haften für den entstandenen Schaden und werden mit Hausverbot belegt. In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns das Recht einer Anzeige wegen Sachbeschädigung vor.

2. Personen, die versuchen, den reibungslosen, friedlichen Ablauf der Abendveranstaltungen zu stören, andere Gäste oder Angehörige des Personals zu belästigen bzw. tätlich anzugreifen, werden in jedem Fall mit einem Hausverbot belegt und müssen mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs bzw. Körperverletzung rechnen.

3. Den Anweisungen des Personals, insbesondere der Geschäftsleitung und des Sicherheitspersonals, ist unbedingt Folge zu leisten.

4. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (insbesondere Sprengstoffen, Feuerwaffen, Messern, Reizgas-Sprays etc.) oder Gegenständen, die die Sicherheit der anderen Gäste, der Räumlichkeiten oder des Personals bedrohen können, ist in unseren Geschäftsräumen strengstens untersagt. Gefährliche Gegenstände werden bei Entdeckung an der Eintrittskasse oder im Lokal auf jeden Fall einbehalten. Hierzu ist das Sicherheitspersonal berechtigt, eine Durchsuchung durchzuführen, um die Gefährdung anderer Gäste auszuschließen. Die Herausgabe der Gegenstände erfolgt erst nach Bezahlung eines pauschalen Kostenersatzes in Höhe von EUR 200,00 für die Sicherungsmaßnahmen im Club und nach einer individuell von der Geschäftsführung festgelegten Abkühlphase (in der Regel erst am nächsten Öffnungstag in der Zeit von 23:00 Uhr bis 0:00 Uhr). Das Mitführen verbotener Waffen führt in jedem Fall zu einer polizeilichen Anzeige, und die Waffe wird der Polizei übergeben. Auch in diesem Fall ist von Zuwiderhandelnden jedenfalls ein pauschaler Kostenersatz in der oben genannten Höhe zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung erfolgt die gerichtliche Durchsetzung.

5. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr im Lokal ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit einem Hausverbot geahndet. Darüber hinaus behalten wir uns ausdrücklich die Geltendmachung eines Schadensersatzes vor, zumindest in Höhe einer pauschalierten Gebühr von EUR 50,00 sowie eines darüber hinausgehenden Schadens.

6. Der Verkauf bzw. das Mitführen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist in und vor unseren Geschäftsräumen strengstens verboten und führt in jedem Fall zu einer polizeilichen Anzeige. Zuwiderhandlungen werden mit einem Hausverbot geahndet.

7. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Werden ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt.

8. Beim Wiedereintritt des Lokals ist ein Kontrollstempel erforderlich. Dieser Stempel gilt als Beleg für den bereits entrichteten Eintrittspreis.

9. In der Lindenau werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Betreten des Clubs erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung zur Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum der Lindenau. Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein, mögen sie dies bitte mitteilen (info@partygoeson.de). Die Bilder werden dann umgehend gelöscht.

10. Der Besucher verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist unser Sicherheitspersonal berechtigt, am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Alter unserer Gäste zu überprüfen.

11. Im Brandfall sind die relevanten grün-weiß beschilderten Notausgänge zu benutzen.

12. Der Besucher stellt die Lindenau von jeglichen Schadensersatzansprüchen aus Körperschäden, insbesondere Hörschäden, die aus einem Besuch resultieren, zu jeder Zeit frei. Das Betreten der Lindenau erfolgt auf eigene Gefahr.

13. In der Lindenau werden aus berechtigtem Interesse und zu Sicherheitszwecken besonders gefährdete Orte videoüberwacht. Die Aufnahmen können bei der Geschäftsleitung eingesehen werden (nur bei begründeten Anfragen). Ohne besondere Vorfälle werden die Aufnahmen spätestens nach 24 Stunden gelöscht. Der Datenschutzbeauftragte der Lindenau kann bei der Geschäftsleitung erfragt werden. Mit dem Betreten der Lindenau erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung zur Anfertigung von Filmaufnahmen.

14. Club Member Mitglieder

14.1. Das Mitglied erhält eine Mitgliedskarte, die ihm den Zutritt zu den Clubräumen ermöglicht und als Nachweis der Zugangsberechtigung dient. Die Mitgliedskarte darf nur von dem Mitglied oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich verwendet und nicht Dritten überlassen werden. Sie ist vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und bei Vertragsbeendigung zurückzugeben. Das Mitglied verpflichtet sich, jeden Verlust von Mitgliedskarte unverzüglich bei uns zu melden.

14.2. Das Mitglied ist verpflichtet, uns jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich mitzuteilen.

14.3. Das Mitglied ist im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Einrichtungen und Clubräume und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung berechtigt.

14.4. Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden. Sofern wir freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellen, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Kunden, diese nutzen zu können. Wir werden unentgeltliche Zusatzleistungen als solche kenntlich machen und behalten uns vor, diese ganz oder teilweise einzustellen. Wir werden die Mitglieder innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Einstellung unterrichten.

14.5. Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

14.6. Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich.

14.7. Wir können bei Zugang zu den Clubräumen Identitätskontrollen anhand eines Ausweisdokuments durchführen

14.8. Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen uns und den Mitgliedern verarbeiten wir als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und-beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten der Mitglieder. Sofern uns ein Mitglied die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeiten wir die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. Wir verarbeiten sämtliche personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO.

15. Mit dem Betreten der Lindenau erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen im rechtlichen Sinne an.

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