Location

Infos

Einlasskriterien

Wir haben eine der schönsten Club-Lounge im Saarland/Deutschland gebaut mit hervorragender Technik, einer hochwertigen und stylischen Inneneinrichtung, sowie einer gepflegten Gastronomie – wir möchten, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Wir behandeln unsere Gäste mit Respekt und wir erwarten dies auch von unseren Gästen.

Die Lindenau ist keineswegs ausländerfeindlich, Nationalitäten und Hautfarbe sind uns egal! Geltungssüchtige, alkoholisierte Personen, die mit Vorliebe als Einzelkämpfer oder in Gruppen nach Streit suchen, haben in der Lindenau keine Chance und der Einlass wird verweigert.

Getränkepreise

Wir haben für Euch ein reichhaltiges Getränkesortiment mit ausschließlich hochwertigen Markenprodukten zusammengestellt.

Alle Getränke – mit Ausnahme der Cocktails – könnt Ihr an jeder unserer Theken erhalten. Die Cocktails gibt es nur in unserem großen Cocktailbereich (Obergeschoss) und in der Lounge (unten im Club).

Nachtbusse

Insgesamt sind sieben Nachtbuslinien jeweils in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und in den Nächten vor Feiertagen zwischen 3:00 Uhr und 5:30 Uhr saarlandweit im Einsatz. Ergänzend dazu fahren regionale Nachtbuslinien sowie Anruf-Sammel- Taxis bzw. Linien-Taxis.

Die Nachtbusse des Landesnetzes N1 – N7 verkehren jeweils in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und in den Nächten auf Feiertage. Zusätzlich fahren die Nachtbuslinien an Fastnacht in der Nacht von Donnerstag (Weiberfastnacht) auf Freitag und von Sonntag auf Rosenmontag. In den Nächten auf den 1. und 2. Weihnachtsfeiertag findet kein Nachtbus- verkehr statt.

Geschäftsbedingungen

1. Gäste, die mutwillig Einrichtungs- bzw. Dekorationsgegenstände zerstören oder beschädigen, haften für den entstandenen Schaden und werden mit Hausverbot belegt. In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns das Recht einer Anzeige wegen Sachbeschädigung vor.

2. Personen, die versuchen, den reibungslosen, friedlichen Ablauf der Abendveranstaltungen zu stören, andere Gäste oder Angehörige des Personals zu belästigen bzw. tätlich anzugreifen, werden in jedem Fall mit einem Hausverbot belegt und müssen mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs bzw. Körperverletzung rechnen.

3. Den Anweisungen des Personals, insbesondere der Geschäftsleitung und des Sicherheitspersonals, ist unbedingt Folge zu leisten.

4. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (insbesondere Sprengstoffen, Feuerwaffen, Messern, Reizgas-Sprays etc.) oder Gegenständen, die die Sicherheit der anderen Gäste, der Räumlichkeiten oder des Personals bedrohen können, ist in unseren Geschäftsräumen strengstens untersagt. Gefährliche Gegenstände werden bei Entdeckung an der Eintrittskasse oder im Lokal auf jeden Fall einbehalten. Hierzu ist das Sicherheitspersonal berechtigt, eine Durchsuchung durchzuführen, um die Gefährdung anderer Gäste auszuschließen. Die Herausgabe der Gegenstände erfolgt erst nach Bezahlung eines pauschalen Kostenersatzes in Höhe von EUR 200,00 für die Sicherungsmaßnahmen im Club und nach einer individuell von der Geschäftsführung festgelegten Abkühlphase (in der Regel erst am nächsten Öffnungstag in der Zeit von 23:00 Uhr bis 0:00 Uhr). Das Mitführen verbotener Waffen führt in jedem Fall zu einer polizeilichen Anzeige, und die Waffe wird der Polizei übergeben. Auch in diesem Fall ist von Zuwiderhandelnden jedenfalls ein pauschaler Kostenersatz in der oben genannten Höhe zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung erfolgt die gerichtliche Durchsetzung.

5. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr im Lokal ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit einem Hausverbot geahndet. Darüber hinaus behalten wir uns ausdrücklich die Geltendmachung eines Schadensersatzes vor, zumindest in Höhe einer pauschalierten Gebühr von EUR 50,00 sowie eines darüber hinausgehenden Schadens.

6. Der Verkauf bzw. das Mitführen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist in und vor unseren Geschäftsräumen strengstens verboten und führt in jedem Fall zu einer polizeilichen Anzeige. Zuwiderhandlungen werden mit einem Hausverbot geahndet.

7. Mit Abgabe Ihrer Garderobe und Bezahlung von € 2,- erkennen Sie unsere maximale Haftungsgrenze von 250€ an und verzichten auf Haftungsansprüche für Inhalte. Voraussetzung: Belege über Kaufpreis und Alter des Kleidungsstücks etc. sind vorzulegen. Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, die nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen.

8. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Werden ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt.

9. Beim Wiedereintritt des Lokals ist ein Kontrollstempel erforderlich. Dieser Stempel gilt als Beleg für den bereits entrichteten Eintrittspreis.

10. In der Lindenau werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Betreten des Clubs erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung zur Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum der Lindenau. Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein, mögen sie dies bitte mitteilen (info@partygoeson.de). Die Bilder werden dann umgehend gelöscht.

11. Der Besucher verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist unser Sicherheitspersonal berechtigt, am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Alter unserer Gäste zu überprüfen.

12. Im Brandfall sind die relevanten grün-weiß beschilderten Notausgänge zu benutzen.

13. Der Besucher stellt die Lindenau von jeglichen Schadensersatzansprüchen aus Körperschäden, insbesondere Hörschäden, die aus einem Besuch resultieren, zu jeder Zeit frei. Das Betreten der Lindenau erfolgt auf eigene Gefahr.

14. In der Lindenau werden aus berechtigtem Interesse und zu Sicherheitszwecken besonders gefährdete Orte videoüberwacht. Die Aufnahmen können bei der Geschäftsleitung eingesehen werden (nur bei begründeten Anfragen). Ohne besondere Vorfälle werden die Aufnahmen spätestens nach 24 Stunden gelöscht. Der Datenschutzbeauftragte der Lindenau kann bei der Geschäftsleitung erfragt werden. Mit dem Betreten der Lindenau erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung zur Anfertigung von Filmaufnahmen.

15. Mit dem Betreten der Lindenau erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen im rechtlichen Sinne an.

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